Vergütung für Vermessungsleistungen

Wer eine Katastervermessung, Grundstücksvermessung oder andere hoheitliche Vermessungsleistung benötigt, stellt sich häufig die Frage: Welche Kosten entstehen eigentlich für den Dienst eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (ÖbVI)? In Berlin gelten diese Kosten als Vergütung und richten sich für bestimmte hoheitliche Vermessungsleistungen nach den Vorgaben der ÖbVI-Vergütungsordnung des Landes Berlin.

Für Eigentümer, Bauherren, Architekten und Projektentwickler ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig über die Kosten der jeweils erforderlichen hoheitlichen Vermessungsleistungen in der ÖbVIVergO zu informieren. Gern erstellen wir Ihnen kostenfrei entsprechend Ihren Anforderungen eine konkrete Kostenschätzung auf Grundlage der ÖbVIVergO.

Was ist die ÖbVI-Vergütungsordnung?

Die ÖbVI-Vergütungsordnung regelt die Vergütung die im Zusammenhang mit bestimmten hoheitlichen Leistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure entstehen. Sie schafft damit einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Abrechnung solcher Vermessungsleistungen, ohne einem Preis-Wettbewerb zu unterliegen, da diese Leistungen dem rechtlich verbindlichen Frieden unseres gesellschaftlichen Miteinanders dienen.

Gerade bei Grundstücks- und Bauprojekten können Vermessungsleistungen ein wichtiger Bestandteil der Planung und Umsetzung sein. Je nach Art und Umfang der benötigten Leistung können unterschiedliche Kosten entstehen.

Wann spielt die ÖbVI-Vergütungsordnung eine Rolle?

Die Regelungen sind immer dann relevant, wenn ein ÖbVI in Berlin mit hoheitlichen Vermessungsaufgaben beauftragt wird. Dazu können beispielsweise Leistungen im Bereich der Liegenschaftsvermessung gehören.

Typische Anlässe für eine Vermessung sind unter anderem:

  • die Teilung eines Grundstücks
  • die Feststellung oder Wiederherstellung von Grundstücksgrenzen
  • die Vermessung von Gebäuden für das Liegenschaftskataster
  • Vermessungsleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, wie z.B. ein Amtlicher Lageplan zum Bauantrag und die örtliche Absteckung des Bauvorhabens
  • weitere hoheitliche Aufgaben des Vermessungswesens

Welche Leistung erforderlich ist und welche Kosten dafür anfallen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Wie setzen sich Vermessungskosten zusammen?

Die Kosten einer Vermessung lassen sich nicht pauschal mit einem festen Betrag angeben. Entscheidend sind unter anderem Art, Umfang und Aufwand der jeweiligen Vermessungsleistung.

Bei der Beauftragung eines ÖbVI können neben der eigentlichen Vermessung beispielsweise auch zusätzliche Aufwendungen für die Vorbereitung, durch Änderungen am Projekt, durch unvorhersehbar erschwerte Messungsbedingungen oder auch zusätzliche Forderungen des Planungsbüros eine Rolle spielen.

Wichtig: Auch die ÖbVIVergO ändert sich kontinuierlich!

Die zweite Stufe der Erhöhung der derzeit gültigen ÖbVIVergO tritt am 01.11.2026 in Kraft. Bitte beachten Sie, dass immer die Kostenstufe zum Zeitpunkt der Beauftragung rechtlich verbindlich ist.

Die für Berlin maßgebliche Regelung können Sie direkt beim Land Berlin einsehen:

ÖbVI-Vergütungsordnung / aktuelle Rechtsvorschriften des Landes Berlin