Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung kann aus ganz unterschiedlichen Gründen sinnvoll oder notwendig sein: Ein Teil des Grundstücks soll verkauft werden, auf einer bisher unbebauten Fläche soll ein weiteres Baugrundstück entstehen oder Eigentumsverhältnisse sollen neu geordnet werden.

Damit aus einem Grundstück rechtlich selbstständige Flurstücke entstehen können, ist eine Teilungsvermessung erforderlich.

Als erfahrenes Vermessungsbüro begleiten wir Grundstückseigentümer, Bauherren, Investoren und Projektentwickler bei der Grundstücksteilung. Von der ersten Planung über die vermessungstechnische Umsetzung bis zur Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.

Was ist eine Teilungsvermessung?

Bei einer Teilungsvermessung wird ein bestehendes Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke aufgeteilt. Grundlage hierfür sind die vorhandenen Katasterunterlagen sowie die örtlichen Grundstücks- und Grenzverhältnisse.

Zunächst wird geprüft, wie die gewünschte Grundstücksteilung vermessungstechnisch umgesetzt werden kann. Dabei spielen nicht nur die geplanten neuen Grenzen eine Rolle. Auch vorhandene Gebäude, Zufahrten, Abstandsflächen, Baulasten, Grunddienstbarkeiten und weitere rechtliche oder bauliche Rahmenbedingungen können für eine sinnvolle Teilung von Bedeutung sein.

Die neuen Grundstücksgrenzen werden anschließend entsprechend den gesetzlichen und katasterrechtlichen Vorgaben vermessen. Die Ergebnisse der Vermessung bilden die Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und damit für die Entstehung der neuen Flurstücke.

Wann ist eine Grundstücksteilung sinnvoll?

Eine Grundstücksteilung kommt beispielsweise infrage, wenn

  • ein Teil eines Grundstücks verkauft,
  • ein zusätzliches Baugrundstück geschaffen,
  • Eigentumsverhältnisse neu geordnet,
  • größere Grundstücke im Rahmen einer Projektentwicklung neu strukturiert werden sollen,
  • eine Erbengemeinschaft Grundstücksflächen aufteilen möchte, oder
  • Grundstücksflächen für Straßen, Wege oder Erschließungsanlagen benötigt werden.

Gerade bei geplanten Bauvorhaben empfiehlt es sich, die gewünschte Teilung frühzeitig vermessungstechnisch zu prüfen. So können mögliche Konflikte mit vorhandener Bebauung, Erschließung oder planungsrechtlichen Vorgaben bereits während der Planung erkannt werden.

Was ist eine Grundstücksheilung?

Nicht immer entsprechen bestehende Flurstücks- und Grundstücksgrenzen den tatsächlichen Nutzungs-, Eigentums- oder Bebauungsverhältnissen. Historisch entstandene Grenzverläufe, ungünstig zugeschnittene Flurstücke oder Veränderungen der Bebauung können dazu führen, dass eine Neuordnung beziehungsweise Grundstücksheilung sinnvoll wird.

Bei einer Grundstücksheilung werden Grundstücksverhältnisse durch geeignete kataster- und vermessungstechnische Maßnahmen bereinigt. Ziel ist es, nachvollziehbare und zweckmäßige Grundstücksstrukturen zu schaffen und bestehende Unstimmigkeiten zwischen Nutzung, Bebauung und Grundstücksgrenzen soweit möglich aufzulösen.

Je nach Ausgangssituation können hierfür Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Grenzherstellungen oder weitere katasterrechtliche Vermessungen erforderlich sein. Welche Vorgehensweise geeignet ist, hängt immer von den konkreten örtlichen und rechtlichen Verhältnissen ab.

Planung der neuen Grundstücksgrenzen

Vor der eigentlichen Teilungsvermessung kann ein Teilungsentwurf erstellt werden. Dieser zeigt, wie das bestehende Grundstück künftig aufgeteilt werden könnte. Auf diese Weise lassen sich verschiedene Varianten bereits vor der endgültigen Vermessung untersuchen.

Dabei können unter anderem Grundstücksgrößen, vorhandene Gebäude, geplante Bebauungen, Zufahrten und Erschließungsflächen berücksichtigt werden. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Teilungsentwurf schafft damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Eigentümer, Käufer, Architekten, Planer und Notare.

Bei Grundstücksverkäufen können entsprechende Lagepläne und Teilungsentwürfe zudem als Anlage für notarielle Verträge dienen.

Von der Vermessung bis zum neuen Flurstück

Eine Grundstücksteilung besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Schritten. Nach der Auswertung der Katasterunterlagen und der Abstimmung der gewünschten Teilungsgrenzen erfolgt die örtliche Vermessung. Bestehende Grenzen werden dabei berücksichtigt und die neuen Grenzen entsprechend der geplanten Aufteilung bestimmt.

Die Vermessungsergebnisse werden anschließend dokumentiert und für die Übernahme in das Liegenschaftskataster aufbereitet. Nach der katasterrechtlichen Fortführung erhalten die neu entstandenen Flurstücke ihre entsprechenden Flurstücksbezeichnungen. Damit entsteht eine eindeutige Grundlage für weitere Schritte – beispielsweise für einen Grundstückskauf, eine Eigentumsumschreibung oder ein geplantes Bauvorhaben.

Teilungsvermessung mit fachkundiger Beratung

Jede Grundstücksteilung ist anders. Grundstücksgröße, vorhandene Bebauung, gewünschter Grenzverlauf und die zukünftige Nutzung bestimmen, welche Vermessungsleistungen erforderlich sind. Eine frühzeitige Beratung hilft deshalb, den Ablauf einer Teilungsvermessung sinnvoll zu planen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der bestehenden Grundstückssituation, entwickeln gemeinsam mit Ihnen geeignete Teilungsvarianten und führen die notwendigen Vermessungsarbeiten fachgerecht durch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.