Grenzherstellung und Grenzanzeige

Wo genau verläuft Ihre Grundstücksgrenze? Diese Frage stellt sich nicht nur beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks. Auch vor Beginn eines Bauvorhabens, beim Errichten eines Zaunes, einer Mauer oder einer Garage sowie bei Unklarheiten mit benachbarten Grundstückseigentümern ist es wichtig, den tatsächlichen Grenzverlauf eindeutig zu kennen.
Mit einer Grenzanzeige oder Grenzherstellung schaffen wir Klarheit über die Lage Ihrer Grundstücksgrenzen und übertragen die Angaben des Liegenschaftskatasters fachgerecht in die Örtlichkeit.


Was ist eine Grenzanzeige?

Bei einer Grenzanzeige wird der im Liegenschaftskataster nachgewiesene Verlauf einer bestehenden Grundstücksgrenze vor Ort sichtbar gemacht. Dazu werden die vorhandenen Katasterunterlagen ausgewertet und die entsprechenden Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen.
Die Lage der Grenzpunkte kann anschließend beispielsweise durch Pflöcke, Nägel oder andere geeignete Markierungen kenntlich gemacht werden. Eine Grenzanzeige ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Grenzverlauf grundsätzlich feststeht, vor Ort jedoch nicht mehr eindeutig erkennbar ist.

Typische Anlässe für eine Grenzanzeige sind zum Beispiel die Errichtung eines Zaunes oder einer Grundstückseinfriedung, geplante Bauarbeiten in der Nähe einer Grundstücksgrenze, der Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, die Planung von Außenanlagen, Zufahrten oder Stellplätzen oder die Klärung des tatsächlichen Grenzverlaufs vor Beginn eines Bauvorhabens.

Eine Grenzanzeige bietet damit eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, sich über den Verlauf bestehender Grundstücksgrenzen zu informieren.

Was ist eine Grenzherstellung?

Eine Grenzherstellung geht über die reine Anzeige einer Grundstücksgrenze hinaus. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden, beschädigt oder nicht eindeutig erkennbar sind und auf Grundlage des amtlichen Katasternachweises wiederhergestellt werden müssen.
Hierzu werden die maßgeblichen Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters ausgewertet und die Lage der betreffenden Grenzpunkte vermessungstechnisch bestimmt. Je nach Aufgabenstellung und den geltenden rechtlichen Vorgaben können die Grenzpunkte anschließend wieder dauerhaft in der Örtlichkeit gekennzeichnet werden. Damit sorgt eine Grenzherstellung für eindeutige Verhältnisse und schafft eine verlässliche Grundlage für weitere Planungen und Maßnahmen auf dem Grundstück.

Grenzanzeige oder Grenzherstellung – wo liegt der Unterschied?

Ob eine Grenzanzeige ausreicht oder eine Grenzherstellung erforderlich ist, hängt von der konkreten Situation und dem vorhandenen Katasternachweis ab.
Bei einer Grenzanzeige steht vor allem die Information über den bestehenden Grenzverlauf im Vordergrund. Die im Kataster nachgewiesenen Grenzpunkte werden in die Örtlichkeit übertragen und sichtbar gemacht.
Eine Grenzherstellung ist dagegen erforderlich, wenn ein Grenzpunkt auf Grundlage des amtlichen Nachweises wiederhergestellt werden soll. Sie unterliegt den entsprechenden vermessungs- und katasterrechtlichen Bestimmungen.
Wir prüfen im Vorfeld, welches Verfahren für Ihr Grundstück und Ihr Vorhaben geeignet ist.

Warum sollte die Grundstücksgrenze vor Baumaßnahmen geklärt werden?

Gerade bei Baumaßnahmen nahe der Grundstücksgrenze können bereits geringe Abweichungen erhebliche Folgen haben. Ein falsch gesetzter Zaun, eine Mauer oder ein Nebengebäude kann später zu zusätzlichen Kosten, notwendigen Rückbaumaßnahmen oder Auseinandersetzungen zwischen Grundstückseigentümern führen.

Eine rechtzeitige Vermessung der Grundstücksgrenze schafft Planungssicherheit. Bauherren, Architekten und Planer erhalten eine verlässliche Grundlage, um Abstände und Grundstücksgrenzen bei der weiteren Planung berücksichtigen zu können.
Besonders bei älteren Grundstücken sind vorhandene Grenzzeichen zudem nicht immer eindeutig zu erkennen. Steine können überdeckt, beschädigt oder im Laufe der Zeit verschwunden sein. Vorhandene Zäune, Hecken oder Mauern stimmen ebenfalls nicht zwangsläufig mit der katasterrechtlichen Grundstücksgrenze überein.

Fachgerechte Vermessung Ihrer Grundstücksgrenzen

Für die Grenzanzeige und Grenzherstellung greifen wir auf die maßgeblichen Unterlagen des Liegenschaftskatasters zurück und verbinden diese mit moderner Vermessungstechnik. Auf diese Weise können vorhandene Grenzpunkte überprüft und Grenzverläufe zuverlässig in die Örtlichkeit übertragen werden.
Von der Vorbereitung und Auswertung der Katasterunterlagen über die Vermessung vor Ort bis zur Kennzeichnung der Grenzpunkte erhalten Sie alle erforderlichen Leistungen aus einer Hand.

Sie möchten eine Grundstücksgrenze anzeigen oder einen Grenzpunkt wiederherstellen lassen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie, ob für Ihr Vorhaben eine Grenzanzeige oder eine Grenzherstellung die geeignete Lösung ist.